Veränderungen bei der Gültigkeit von Freistellungsaufträgen nach dem 1. Januar 2016

Identifikationsnummer (pr)

Seit dem 01.01.2011 können Freistellungsaufträge nur unter Abgabe der Steueridentifikationsnummer des Steuerzahlers und ggf. seiner Ehepartnerin geändert oder neu erteilt werden.

Durch Änderung des Einkommensteuergesetzes verlieren bestehende Freistellungsaufträge ohne gültige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) ab 01.01.2016 ihre Gültigkeit. Es ist darauf zu achten, dass Freistellungsaufträge, die für einen unbefristeten Zeitraum erteilt wurden, zum 01.01.2016 ungültig werden, wenn diesen keine IdNr zugeordnet wird. Es muss kein neuer Freistellungsauftrag erteilt werden. Es reicht aus, wenn dem Institut, bei dem der Freistellungsauftrag vorliegt, vor Beginn des Jahres 2016 die IdNr mitgeteilt wird.

Hinweis:

Es sollte gleichzeitig geprüft werden, ob die Höhe der freigestellten Beträge noch in Ordnung ist.

*******************************************************************************

Quelle: Datev Diese Informationen haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. 

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..